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Energiebedarfsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude

Die neue Energieeinsparverordnung EnEV trat am 01. Oktober 2007 in Kraft. Mit ihr wird der Energieausweis für alle vermieteten Wohngebäude und beim Verkauf Pflicht! Wir erstellen Ihnen im Rahmen unserer Energieberatung und/oder einer wärmetechnischen Gebäudesanierung einen Energiebedarfsausweis gemäß Abschnitt 5 §§ 16,17,18,19 der EnEV.

Die EnEV in der aktuellen Fasssung als pdf-Datei

Ausserdem können wir mit Hilfe der Infrarot-Thermografie Ihnen die Schwachstellen an Ihrem Gebäude zeigen und den Wärmeverlust berechnen. Sie sehen genau, wo die Wärme verloren geht, z.B. an Fenstern, Dachelementen usw., und was Sie unternehmen müssen, um viel Geld zu sparen und die CO2-Emission zu senken. Benutzen Sie unseren Amortisationsrechner, um zu erfahren, wie schnell sich für Sie die einmalige Investition gelohnt hat.



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